Wohnsitzüberprüfung / Evidenzkarte
Da wir oft gebeten werden, die Wohnsitze von EU-Führerschein-Inhabern in Tschechien zu prüfen, haben wir uns entschlossen, dies nun auch offiziell anzubieten. Der Wohnsitz, der hinter einem EU-Führerschein steht, war und ist das Wichtigste überhaupt, denn der Führerschein wird ohne wenn und aber wieder eingezogen, wenn das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. Die Erfahrung zeigt leider, dass sehr viele der von uns überprüften tschechischen Wohnsitze keine 185 Tage bestanden haben. Wird ein EU-Führerschein einmal genauer überprüft, z.B. auf deutsche Anfrage hin oder routinemäßig von Tschechien, wird sehr schnell klar, das Tschechien zum damaligen Zeitpunkt mangels Wohnsitz nicht für die Führerscheinausstellung zuständig war und der EU-Führerschein wieder entzogen.
Aus dem folgenden Dokument geht sehr genau hervor, von wann bis wann man in Tschechien gemeldet war. Gerne lassen wir Ihnen das Schreiben auch übersetzen und beglaubigen.
Alles was wir von Ihnen zu einer Überprüfung brauchen ist:
* eine Kopie des Personalausweises
* eine Kopie des Wohnsitzdokumentes
* eine Kopie des Führerscheins
Auch bei einer geplanten Umschreibung in einen deutschen EU-Führerschein ist dieser Nachweis von Vorteil. Oft wird der ehemalige Wohnsitz während der Umschreibung geprüft – spätestens dann erhalten Sie nicht den neuen Führerschein, sondern Ihnen wird die Nutzung des tschechischen EU-Führerscheins untersagt. Gehen Sie auf Nummer sicher!
Gern besorgen wir Ihnen auch kurzfristig (i.d.R. 2 Wochen) den Karteikartenabschnitt Ihrer CZ – Führerscheinakte. Dieser ist z.B. bei Verlust des tschechischen Führerscheins oder einer Umschreibung in einen deutschen Führerschein von Vorteil. “Normal” wird er durch das deutsche Verkehrsamt aus Tschechien angefordert, was jedoch einige Monate dauern kann.
Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen!
